In der Gemeinderatssitzung am 30.09.2021 wurde dem Abwägungsbeschluss zum Vorentwurf und dem Billigungs-und Auslegungsbeschluss zum Entwurf zugestimmt und damit der nächste Schritt zur Schaffung von Baurecht für das gesamte Baugebiet Schlossblick getätigt.
Der Bebauungsplan wurde dabei so konzipiert, dass eine bedarfsorientierte Entwicklung möglich ist. Falls die hohe Nachfrage nach Bauplätzen in Burgberg so bleibt, dann stehen die Chancen gut, dass in ein paar Jahren die Realisierung der Haupterschließungsstraße und mit ihr eine weitere Zufahrtsstraße nach Burgberg möglich ist.
Vorausgegangen war dem Ganzen die frühzeitige Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung im Zeitraum vom 21.12.2020 bis 29.01.2021. Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen seitens von Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Bürgerinngen und Bürger zum Vorentwurf an die Stadt gerichtet werden. Seitens der Bürger gab es keine Stellungnahmen.
Mit dem Beschluss wird die Verwaltung nun damit beauftragt eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden durchzuführen. Dabei haben diese wiederum die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben.
Der Satzungsbeschluss soll im 1. Quartal 2022 erfolgen.
30.09.2021 Olaf Holzer