In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 22.02.2024 wurden der Abwägungsbeschluss zum 2. Entwurf und der Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum 3. Entwurf gebilligt.
Aufgrund einer privaten Stellungnahme wurden in einzelnen Baufelder die maximalen Gebäudehöhen angepasst, um auf die Wohnqualität zu verbessern.
Die Verwaltung ist nun beauftragt, eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden durchzuführen.
28.02.2024 Olaf Holzer