Die Landesapothekerkammer hat uns mitgeteilt, dass sich unser Antrag derzeit in der Rechtsabteilung zur Prüfung befindet. Im Fall einer Genehmigung durch die Rechtsabteilung, versendet die Landesapothekerkammer an die Apotheken in der näheren Umgebung die entsprechenden Anträge. Diese müssen dann von den Apotheken innerhalb einer bestimmten Frist beantwortet bzw. eingereicht werden.
Zeigen mehrere Apotheken Interesse am Betreiben der Rezeptsammelstelle, dann wird der Betrieb unter diesen Apotheken zeitlich aufgeteilt und auf dem Rezeptsammelkasten die Adresse der aktuell zuständigen Apotheke ausgehängt.
29.01.2020 Olaf Holzer